Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Firma BAKIT (nachstehend BAKIT genannt)
Inhaber Dimitri Ivanov
Ferchenseestr. 20
81379 München
Deutschland
Inhalt
1. Allgemeines
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss und Ende des Vertrages
4. Vollmacht
5. Verpflichtungen
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
7. Garantie/ Haftung
8. Lieferzeiten
9. Höhere Gewalt
10. Hinweise zur Datenverarbeitung
11. Schlussbestimmungen
1. Allgemeines
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen BAKIT und dem Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BAKIT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Die AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen BAKIT und dem Kunden gilt Deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt und BAKIT erbringt folgende Leistungen:
2.1. Beratung im Bereich Zertifizierung von Waren und Dienstleistungen in Russischer Föderation und in anderen GUS-Länder
2.2. Beschaffung von Zertifikaten und Zulassungen (GOST R, Hygienezertifikat, Brandschutzzertifikat, Zulassung von Rostechnadzor etc.)
2.3. Übersetzung der notwendigen Unterlagen ins Russische
2.4. Erstellung von beglaubigter Kopien
3. Vertragsschluss und Ende des Vertrages
3.1. Der Kunde übermittelt an BAKIT
per Webseite (
www.zertifikat-ru.eu/anfrage), per E-Mail, per Telefon oder per Fax seine Anfrage oder Antrag auf Erstellung des Angebotes
3.2. BAKIT erstellt auf Kundenwunsch und gemäß übermittelten Kundenspezifikation ein Angebot. Das Angebot ist unverbindlich und gilt ein Monat nach seiner Ausstellung
3.3. Wenn das Angebot vom Kunden angenommen und schriftlich durch den Antrag bestätigt wird, gilt der Vertrag als zustande gekommen.
3.4. Vertrag gilt als erfüllt, wenn alle Verpflichtungen gemäß § 5 von beiden Parteien erfüllt sind
4. Vollmacht
Mit dem Vertragsschluss bevollmächtigt der Kunde BAKIT im Rahmen dieses Vertrages und Erfüllung der im Antrag beschriebenen Leistung in seinem Namen zu handeln und zwar:
4.1. Anträge bei den entsprechenden Institutionen zu stellen
4.2. den Kunde bei den Institutionen in Sachen Zertifizierung zu vertreten
4.3. die mit Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen einzureichen, abzuholen und zu unterzeichnen
4.4. Wenn es im Rahmen der Auftragserfüllung nötig ist, erlaubt der Kunde BAKIT die Untervollmachten zu erstellen.
5. Verpflichtungen
5.1. BAKIT verpflichtet sich, die Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt gemäß Kundenanforderungen und -anweisungen zu erbringen.
Bei der Erfüllung der Dienstleistungen gilt folgendes:
5.2. die Daten, Bestimmungen und Anforderungen, welche im Antrag und Spezifikation zum Antrag aufgeführt sind,
5.3. alle Angaben in den Untersuchungsberichten werden abgeleitet aus den Ergebnissen der Inspektions- oder Analyseverfahren, die in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden angewandt wurden, und/oder aus der Bewertung derartiger Ergebnisse auf Grundlage der bestehenden technischen Standards, Handelsbräuche oder –praktiken, oder anderer Umstände, die nach Auffassung von BAKIT beachtet werden müssen
5.4. solche Verfahren, welche BAKIT aus technischen, betriebsorganisatorischen und/oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet erachtet
5.5. Sobald von den Zertifizierungsbehörden verlangt wird, ist BAKIT jederzeit berechtigt, Zusatzdokumente und Informationen anzufordern
Der Kunde verpflichtet sich:
5.6. den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen
5.7. sämtliche für die Erfüllung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen in russischer Sprache, nach Verlangen auch Warenmuster zur Verfügung zu stellen
5.8. Die erbrachten Dienstleistungen von BAKIT fristgerecht zu bezahlen
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1. Wenn nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten die in § 2 Vertragsgegenstand aufgeführten Leistungen zum in dem Antrag beschriebenen Umfang.
6.2. Es gelten die in Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen und –konditionen. Wenn nicht gesondert vereinbart, ist der Auftrag durch Anzahlung in 100% zu bezahlen.
7. Garantie/ Haftung
7.1. BAKIT verpflichtet sich, die beantragten Zertifikate nach den gültigen Vorschriften zu erstellen/ erstellen zu lassen
7.2. Das erstellte Zertifikat hat Gültigkeit im jeweiligen Land für beantragten Zeitraum oder für beantragte Lieferung
7.3. BAKIT haftet keinesfalls für die nicht wahrheitsgemäße Angaben des Kunden
7.4. Für die Gültigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Technische Bedingungen und Beschreibungen, Sicherheits-, Qualitätszertifikate etc. haftet alleine der Kunde
7.5. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.6. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BAKIT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.7. Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Lieferzeiten
Es gelten die im Angebot angegebenen Lieferzeiten
9. Höhere Gewalt
Alle vom Willen und der Beeinflussung der Vertragsparteien unabhängigen und nicht
vorhersehbaren umstände wie z.B. Brand Explosion, Naturereignisse, Epidemien, Kriege,
Aufstände, Embargo, Streik, Boykott, Änderung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen,
Beschlagnahme, fehlen von Transportmitteln usw. die nach unterzeichnen des Vertrages eintreten
und die Erfüllung verunmöglichen gelten als Entlastungsgründe.
Die Seite, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat innerhalb von 15 Tagen ab dem Moment des
Auftretens in schriftlicher Form die Gegenseite über das Eintreten der Bedingungen der höheren
Gewalt zu informieren.
Fehlende oder nicht zeitgemässe Benachrichtigung über das Eintreten der Höheren Gewalt
entzieht den Seiten das Recht sich auf diese zu berufen.
10. Hinweise zur Datenverarbeitung
10.1. BAKIT erhält im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird BAKIT Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Abrechnung von Dienstleistungen erforderlich ist.
10.2. Ohne Einwilligung des Kunden wird BAKIT Daten des Kunden nicht für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung nutzen. BAKIT darf den Firmennamen des Kunden als Referenz angeben.
10.3. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten abzurufen, zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, - verarbeitung und –nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von BAKIT jederzeit über in druckbarer Form abrufbar ist.
10.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BAKIT sachbezogene Daten an die Behörden herausgeben darf.
11. Schlussbestimmungen
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz in München. BAKIT ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. erheben.